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   BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92   

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BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92 (https://dejure.org/1992,2771)
BGH, Entscheidung vom 04.08.1992 - 1 StR 382/92 (https://dejure.org/1992,2771)
BGH, Entscheidung vom 04. August 1992 - 1 StR 382/92 (https://dejure.org/1992,2771)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Annahme einer Tatidentität zwischen einem Mord und einer Strafvereitelung im Falle des Begehens der Strafvereitelungshandlung einige Zeit später - Vorwurf im Falle des Begehens eines Katalogdelikts im Sinne des § 138 Strafgesetzbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 50
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
    Dem liegt zugrunde, daß sowohl der Täter der nicht angezeigten Tat als auch derjenige, dessen Verhalten (nur) den Tatbestand des § 138 StGB erfüllt, in gleicher Weise vor Begehung der Tat von dem Plan zu ihrer Begehung Kenntnis haben, diesen Plan aber nicht anzeigen und so die Tat fördern (vgl. BGHSt 32, 215, 219) [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83].

    Die von der Strafkammer als Beleg für fehlende Tatidentität herangezogene Entscheidung BGHSt 32, 215 ff. [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83] ergibt schon deshalb nichts anderes, weil es dort nicht um Tatidentität zwischen einem Katalogdelikt i.S.d. § 138 StGB und der Nichtanzeige der geplanten Begehung dieses Delikts ging.

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in dem Vorwurf, ein Katalogdelikt i.S.d. § 138 StGB begangen zu haben, i.S.d. § 264 StPO zugleich auch der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben, und umgekehrt (BGH JZ 1955, 343, 344; BGHSt 36, 167, 169; ebenso schon das Reichsgericht in st. Rspr., vgl. RGSt 14, 78, 79; 21, 78, 82, 83; 28, 12, 13; 53, 169, 170; RG JW 1926, 820; 1935, 2053; ebenso Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 264 Rdn. 60; Paulus in KMR, StPO 8. Aufl. § 264 Rdn. 13).
  • BGH, 27.01.1982 - 3 StR 437/81

    geplanter Gefängnisausbruch - Keine Strafbarkeit nach § 30 Abs. 2 StGB bei Zusage

    Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
    Der Umstand, daß derjenige, der an einer Tat beteiligt (oder dessen zumindest verdächtig) ist, wegen der Nichtanzeige dieser Tat nicht bestraft werden kann (vgl. BGH NStZ 1982, 244 m.w. Nachw.), ändert daran nichts.
  • OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84

    Anklage wegen Vortäuschens einer Straftat

    Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
    Noch deutlicher verhält sich dies bei der von der Strafkammer weiter angeführten Entscheidung OLG Celle, NJW 1985, 393 [OLG Celle 19.09.1984 - 1 Ss 461/84].
  • RG, 05.04.1886 - 605/86

    Kann bei einer Untersuchung gegen zwei Personen wegen gemeinschaftlicher

    Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in dem Vorwurf, ein Katalogdelikt i.S.d. § 138 StGB begangen zu haben, i.S.d. § 264 StPO zugleich auch der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben, und umgekehrt (BGH JZ 1955, 343, 344; BGHSt 36, 167, 169; ebenso schon das Reichsgericht in st. Rspr., vgl. RGSt 14, 78, 79; 21, 78, 82, 83; 28, 12, 13; 53, 169, 170; RG JW 1926, 820; 1935, 2053; ebenso Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 264 Rdn. 60; Paulus in KMR, StPO 8. Aufl. § 264 Rdn. 13).
  • RG, 04.11.1895 - 3309/95

    Steht der Beschluß, das Hauptverfahren wegen Unterlassung der Anzeigeerstattung

    Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in dem Vorwurf, ein Katalogdelikt i.S.d. § 138 StGB begangen zu haben, i.S.d. § 264 StPO zugleich auch der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben, und umgekehrt (BGH JZ 1955, 343, 344; BGHSt 36, 167, 169; ebenso schon das Reichsgericht in st. Rspr., vgl. RGSt 14, 78, 79; 21, 78, 82, 83; 28, 12, 13; 53, 169, 170; RG JW 1926, 820; 1935, 2053; ebenso Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 264 Rdn. 60; Paulus in KMR, StPO 8. Aufl. § 264 Rdn. 13).
  • RG, 25.09.1880 - 2229/80

    1. Gehört zum Begriff des Zusammenrottens ein räumliches Zusammensein? 2. Trifft

    Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
    Dieses Ergebnis beruht nicht etwa darauf, daß bei dem Täter der Katalogtat kein Verhalten vorläge, das nicht auch die Merkmale des Tatbestands von § 138 StGB erfüllen würde, sondern ist Ausfluß des Rechtsgrundsatzes, daß niemand sich selbst belasten muß (so schon RGSt 3, 1, 3; BGH bei Dallinger MDR 1956, 269; vgl. auch Schwarz, Das nichtangezeigte Verbrechen 1968, S. 105).
  • RG, 30.09.1890 - 2281/90

    1. Steht dem wegen Teilnahme an einem Morde aus den §§. 211. 47 St.G.B.'s

    Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in dem Vorwurf, ein Katalogdelikt i.S.d. § 138 StGB begangen zu haben, i.S.d. § 264 StPO zugleich auch der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben, und umgekehrt (BGH JZ 1955, 343, 344; BGHSt 36, 167, 169; ebenso schon das Reichsgericht in st. Rspr., vgl. RGSt 14, 78, 79; 21, 78, 82, 83; 28, 12, 13; 53, 169, 170; RG JW 1926, 820; 1935, 2053; ebenso Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 264 Rdn. 60; Paulus in KMR, StPO 8. Aufl. § 264 Rdn. 13).
  • RG, 03.12.1918 - II 500/18

    Darf in einer Untersuchung wegen Mordes als Zeuge vereidigt werden, wer

    Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in dem Vorwurf, ein Katalogdelikt i.S.d. § 138 StGB begangen zu haben, i.S.d. § 264 StPO zugleich auch der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben, und umgekehrt (BGH JZ 1955, 343, 344; BGHSt 36, 167, 169; ebenso schon das Reichsgericht in st. Rspr., vgl. RGSt 14, 78, 79; 21, 78, 82, 83; 28, 12, 13; 53, 169, 170; RG JW 1926, 820; 1935, 2053; ebenso Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 264 Rdn. 60; Paulus in KMR, StPO 8. Aufl. § 264 Rdn. 13).
  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 464/09

    Nichtanzeige geplanter Straftaten (Verdacht der Beteiligung an einer Katalogtat;

    a) Als tauglicher Täter des § 138 StGB scheide aus, wer an der geplanten Katalogtat als Täter, Anstifter oder Gehilfe - auch durch Unterlassen - beteiligt ist oder straflose Vorbereitungshandlungen zur Tatplanung beisteuert; die Tat müsse eine völlig fremde sein (vgl. BGHSt 36, 167, 169; 39, 164, 167; BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 2, 5; BGH NJW 1964, 731, 732, insoweit in BGHSt 19, 167 nicht abgedruckt; BGH NStZ 1982, 244; wistra 1992, 348, 349; vgl. ferner Hanack in LK 12. Aufl. § 138 Rdn. 42 m.w.N.).

    Dieser Vorwurf untersteht damit ebenfalls tatrichterlicher Kognition (vgl. BGHSt 32, 215, 219; 36, 167, 169; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 37; BGH NStZ 1993, 50; NStZ-RR 1998, 204; BGH, Urteil vom 24. Januar 2003 - 2 StR 215/02 S. 9, insoweit in BGHSt 48, 183 nicht abgedruckt).

  • BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den

    Die Nichtanzeige eines Verbrechens nach § 138 StGB und das Verbrechen selbst betreffen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 32, 215, 219; BGH NStZ 1993, 50 f.; NStZ-RR 1998, 204) grundsätzlich denselben geschichtlichen Vorgang und damit dieselbe Tat im Sinne des § 264 StPO.

    Dem liegt zugrunde, daß sowohl der Täter der nicht angezeigten Tat als auch derjenige, dessen Verhalten nur den Tatbestand des § 138 StGB erfüllt, in gleicher Weise von dem Plan zur Begehung der Tat Kenntnis haben, diesen aber nicht anzeigen und so die Tat fördern (vgl. BGH NStZ 1993, 50).

  • BGH, 13.01.2010 - 5 StR 464/09

    Anfragebeschluss; Nichtanzeige geplanter Straftaten (normatives Stufenverhältnis

    Als tauglicher Täter scheidet danach bereits tatbestandlich aus, wer an der geplanten Katalogtat als Täter, Anstifter oder Gehilfe - auch durch Unterlassen - beteiligt ist oder straflose Vorbereitungshandlungen zur Tatplanung beisteuert; die Tat muss eine völlig fremde sein (vgl. BGHSt 36, 167, 169; 39, 164, 167; BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 2, 5; BGH NJW 1964, 731, 732; BGH NStZ 1982, 244; wistra 1992, 348; vgl. ferner Hanack in LK StGB 12. Aufl. § 138 Rdn. 42 m.w.N.).

    Zwar ist in der angeklagten Beteiligung an einer Katalogtat des § 138 StGB zugleich - im Sinne prozessualer Tatidentität (§§ 264, 155 StPO) - der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben; dies untersteht damit ebenfalls der tatrichterlichen Kognition (vgl. BGHSt 32, 215; 36, 167, 169; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 37; BGH NStZ 1993, 50; NStZ-RR 1998, 204).

  • BGH, 23.03.1993 - 1 StR 21/93

    Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn eine Beteiligung an

    Der Senat folgt der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß wegen Nichtanzeige einer geplanten Tat nicht bestraft werden kann, wen das Gericht weiterhin der Teilnahme an dieser Tat für verdächtig hält, und daß insoweit auch eine Wahlfeststellung ausgeschlossen ist (BGHSt 36, 167, 170, 174; vgl. auch BGH, Beschluß vom 4. August 1992 - 1 StR 382/92; BGH StV 1988, 202 L.; Cramer aaO § 138 Rdn. 29; Dreher/Tröndle aaO § 138 Rdn. 12; Lackner, StGB 19. Aufl. § 138 Rdn. 6).
  • BGH, 27.01.1998 - 1 StR 727/97

    Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub - Beihilfe zur versuchten schweren

    In dem Vorwurf, an einer Katalogtat i.S.d. § 138 StGB beteiligt gewesen zu sein, ist zugleich auch i.S.d. § 264 StPO der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben (vgl. BGHSt 36, 167, 169; BGH NStZ 1993, 50 m.w.Nachw.).
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